Stecken Personen im Aufzug fest und ist kein Hausmeister oder Notdienst zur Stelle, sehen Insassen oft die Feuerwehr als einzige Rettung. Warum ein Feuerwehreinsatz jedoch für die Aufzugsbetreiber teuer ausgehen kann, erklären wir anhand eines aktuellen Streitfalls.
Im Juni 2020 war ein eineinhalbjähriger Junge in Donaustauf im Aufzug eines Mehrfamilienhauses eingeschlossen. Nachdem der Hausmeister den Aufzug nicht öffnen konnte, verständigten die Eltern die Feuerwehr für die Personenbefreiung. Der Junge war eingeschlossen, weil sich die innere Aufzugstür verklemmt hatte. Die Einsatzkräfte versuchten zunächst den Aufzug manuell zu öffnen. Dies funktionierte jedoch nicht, weshalb sie den Aufzug gewaltsam öffneten, um den schreienden Jungen zu befreien.
Folgenreicher Einsatz
Die Feuerwehr konnte hier schnelle Hilfe leisten und durch ihr beherztes Eingreifen das eingeschlossene Kind unversehrt befreien. Doch für den Aufzug ging die Geschichte weniger gut aus. Durch das gewaltsame Öffnen entstand ein Schaden von mehr als 7.000 Euro am Lift. Die Eigentümergemeinschaft fordert nun einen Schadensersatz von der Freiwilligen Feuerwehr. In einem Anwaltsschreiben kritisieren die Eigentümer die unsachgerechte Intervention und stellen die Qualifikation der Feuerwehr in Frage. Des Weiteren bemängeln die Aufzugsbetreiber, dass die Einsatzkräfte nicht den Aufzughersteller kontaktiert haben.
Sachgerechte Personenbefreiung durch die UNS GmbH
Damit eine Intervention nicht endet wie bei diesem Fall in Donaustauf, empfehlen wir Ihnen eine professionelle Personenbefreiung in Auftrag zu geben. Sowohl mit der Kauf- als auch mit der Mietoption der Notrufsysteme der UNS GmbH können Sie den Service der Intervention mitbuchen. Wir garantieren Ihnen eine schnellstmögliche Personenbefreiung durch unsere sachkundigen Interventionspartner.
Neue Vorschriften für die Intervention
Die neue Betriebssicherheitsverordnung schreibt ab dem 1. Januar 2021 vor, dass eingeschlossene Personen innerhalb einer Stunde (außer bei außergewöhnlichen Vorkommnissen) aus dem Aufzug geholt werden müssen. Die UNS GmbH verfügt über ein deutschlandweites dichtes Netz aus fachkundigen Interventionspartnern. Sobald ein Notruf eingeht, beauftragen die Mitarbeiter der Notrufzentrale einen Partner in der Nähe. Dadurch können Sie als Aufzugsbetreiber einerseits eine schnelle Intervention garantieren. Andererseits können Sie sicher sein, dass die Interventionsbeauftragten die Personenbefreiung sachgerecht und ohne den Aufzug zu beschädigen, durchführen.
Der Service der UNS GmbH
Rüsten Sie Ihre Aufzüge jetzt mit einem normgerechten Notrufsystem um. Auch wenn Sie bereits entsprechende Notrufgeräte eingebaut haben, können Sie den Service der Notrufzentrale und der Personenbefreiung über die UNS GmbH in Auftrag geben. So sind Sie für den Fall eines Personeneinschlusses bestens vorbereitet.