Aufzug Notrufsysteme FAQ
Häufig gestellte Fragen
Es ist eine gesetzliche Vorgabe, dass die Notrufzentrale 24 Stunden am Tag 7 Tage die Woche erreichbar sein muss. Mit unserer Notrufzentrale stellen wir sicher, dass der Notruf immer schnell angenommen und die Personenbefreiung sofort in die Wege geleitet wird.
Stellen Sie Ihr Wunschpaket direkt auf unserer Website zusammen und senden Sie uns Ihre Daten zu. Wenn Sie eine Beratung wünschen kontaktiert Sie gern ein Mitarbeiter telefonisch.
Wenn Sie mit uns einen Notrufvertrag abschließen, übernehmen wir zur jedem Zeitpunkt die Personenbefreiung.
Alle Aufzüge mit Personentransport sind betroffen.
Um die Person befreien zur können muss unser Service Techniker selbstständig den Aufzug und Maschinenraum erreichen können. Aus diesem Grund installieren wir an Ihrem Gebäude ein Schlüsseldepot, in dem alle dafür notwendigen Schlüssel hinterlegt werden können.
Viele Aufzüge in Deutschland nutzen noch das veraltete 2G-Mobilfunknetz für die Kommunikation mit der Notrufzentrale. Allerdings steht die Abschaltung des 2G-Netzes bevor, was zu Problemen bei den Notrufsystemen führen kann. Obwohl die großen Anbieter wie Telekom und Vodafone eine Fortführung bis 2025 zugesichert haben, treten bereits jetzt Störungen und Verbindungslücken auf. Daher ist es ratsam, ältere Notrufsysteme so schnell wie möglich zu ersetzen, um die Sicherheit im Aufzugsnotruf zu gewährleisten.
Die Umrüstung auf zukunftssichere Technologien wie 4G oder IP ist empfehlenswert. Diese bieten eine zuverlässigere Netzabdeckung und schnelle Unterstützung im Notfall. Die Abschaltung des 2G-Netzes erfordert rechtzeitige Planung, um Engpässe und Sicherheitsrisiken zu vermeiden. Herstellerunabhängige Lösungen, die den Aufzugsnormen entsprechen, sind verfügbar und sollten in Betracht gezogen werden.
GSM (Global System for Mobile Communications) ist ein Mobilfunkgerät, das es ermöglicht über das Mobilfunknetz ein Notrufsignal an die Leitzentrale zu übertragen. Ein aufwändig verlegtes Telefonkabel wird nicht mehr benötigt.
- Die eingeschlossenen Personen wissen, dass immer jemand über die Notruftaste erreichbar ist, wenn der Aufzug einmal steckenbleibt.
- Der Betreiber hat seine Betreiberpflicht erfüllt und muss bei Personeneinschluss keine negativen Rechtsfolgen fürchten.
Seit Ende 2020 ist in allen Personenaufzügen ein Notrufsystem, mit einer Verbindung an eine ständig besetzte Stelle, Pflicht. Eine vorhandene Hupe oder Glocke reicht nicht mehr aus.
Ja, der Gesetzgeber fordert, dass alle Aufzüge die Personen befördern mit einem Notrufsystem ausgestattet werden.
Mein Aufzug hat bisher noch gar kein Notrufsystem oder Glocke, muss ich ein Notrufsystem nachrüsten?
Ja, der Gesetzgeber fordert, dass alle Aufzüge die Personen befördern mit einem Notrufsystem ausgestattet werden.
Ja, alle Aufzüge die Personen befördern müssen mit einem Notrufsystem, die an eine ständige besetzte Leitzentrale geschalten ist, ausgestattet sein.
Nein. Ein Notrufsystem muss in allen Personenaufzügen nachgerüstet werden.