Aufzug Notrufzentrale FAQ
Häufig gestellte Fragen
Der Betreiber der Aufzuganlage ist für die Befreiung eingeschlossener Personen verantwortlich. Wenn Sie mit UNS einen Notrufvertrag abschließen, bieten wir Ihnen die Übernahme dieser Betreiberpflicht an. Unsere Kooperation mit anerkannten Sicherheitsunternehmen ermöglicht eine schnelle Personenbefreiung bundesweit.
Nachdem die Notruftaste betätigt wurde, verbindet sich das eingebaute Notrufsystem automatisch mit der Notrufzentrale. Diese wiederum nimmt Kontakt mit dem nächstgelegenen Interventionspartner auf und veranlasst die Befreiung der eingeschlossenen Personen. Somit ist eine schnellstmögliche Befreiung aus dem Aufzug sichergestellt.
Der Routineruf bezeichnet die regelmäßige Simulation eines Notrufs durch die Notrufeinheit. Gemäß dieser Definition muss die Notrufeinheit spätestens alle 3 Tage einen Testanruf durchführen und die Verbindung mit der Notrufzentrale herstellen.
Die Betriebssicherheitsverordnung schreibt die dauerhafte Erreichbarkeit einer Notrufstelle vor. Wird der Notruf auf eine private Nummer umgeleitet, müssen Betreiber die 24-Stunden-Erreichbarkeit nachweisen können. Wir empfehlen Ihnen dringend, den Service einer Notrufzentrale in Anspruch zu nehmen, so werden Sie Ihrer Haftungspflicht in jedem Falle gerecht.
Ja, UNSere Notrufzentrale ist nach DIN EN 50518 zertifiziert und mit modernster Sicherheitstechnik ausgestattet
Ja, die Notrufanlage wird bei einem Stromausfall weiterhin mit Spannung versorgt. Ein Notruf ist also jederzeit möglich.