Aufzug Notrufzentrale

24h-Notruf in Aufzügen

Im Notfall besonders schnell. Die UNS Notrufzentrale ist rund um die Uhr für Ihre eingeschlossene Aufzugsnutzer da:

Die Mitarbeiter in der Leitstelle senden sofort ein speziell ausgebildeten Mitarbeiter zur Befreiung – noch während sie die Fahrgäste beruhigen. Dafür sind sie psychologisch geschult, denn “im Fahrstuhl steckenbleiben” ist eine Ausnahmesituation, auf die jeder Mensch anders reagiert.

Unsere Prozesse beim UNS Notrufsystem sind hierfür vielfach bewährt und funktionieren auch bei Stromausfall.

Wir übernehmen Ihre Betreiberpflichten im Bereich Notruf gern.

UNS GmbH

Unsere Notrufzentrale

Bei UNS können Sie alle gängigen Typen von Aufzug Notrufsystemen aufschalten. Kommt es zu einem Notfall bzw. wird ein Alarm ausgelöst, veranlassen unsere Mitarbeiter umgehend die im Alarmfall erforderlichen Maßnahmen. Wir stimmen mit Ihnen ab, ob wir Sie lediglich informieren, Sicherheitsmitarbeiter die Situation vor Ort analysieren oder Einsatzkräfte wie den Rettungsdienst benachrichtigen sollen.

Deutschlandweit für Sie da

Flächendeckendes Interventions-Partnernetzwerk

*gesetzliche Definition: Nach der Empfangsbestätigung des Notrufs sollte die Zeit bis zum Einsatz vor Ort so kurz wie möglich sein. D.h. nicht länger als 1 h unter Normalbedingungen, z.B. ohne Verkehrsstau, keine widrigen Wetterbedingungen usw.

Betätigung Notruf-Knopf

Was passiert, wenn der Notruf-Knopf betätigt wird?

Dank der Weiterentwicklung in der Mobilkommunikation repräsentiert die drahtlose Verbindung mit 4G/LTE heutzutage die ideale Lösung. Die Mobilfunktechnik garantiert stets die bestmögliche Verbindung. Zudem ist das gesamte System gegen Stromausfälle geschützt.

Hier ist der Ablauf eines Mobilfunk-Notrufsystems erklärt:

  1. Ein Passagier betätigt die Notruftaste für mindestens drei Sekunden, weil der Aufzug zum Stillstand gekommen ist.
  2. Das Mobilfunkmodul sendet den Notruf und alle verfügbaren Zustandsdaten des Aufzugs (Einsatzort, Aufzugnummer etc.) und baut eine direkte Sprechverbindung zur 24-Stunden-Notfallzentrale auf.
  3. Die Rund-um-die-Uhr-Zentrale leistet telefonische Hilfe für die gefangenen Personen und leitet umgehend Maßnahmen zur Befreiung ein.
  4. Der Rettungseinsatz durch eine autorisierte Fachkraft wird, wie gesetzlich vorgeschrieben, spätestens 30 Minuten nach Eingang des Alarms eingeleitet.

Unsere Leitstellen / Normen:

Mit der Norm DIN EN 50518 erfüllen unsere Leitstellen ein hohes Maß an technischen, baulichen und organisatorischen Anforderungen. Dadurch bieten wir Ihnen den derzeit höchstmöglichen Sicherheitsstandard in der Überwachung und Bearbeitung von Alarm- und Störungsmeldungen.

Für optimale Sicherheitslösungen können bei uns Gefahrenmeldeanlagen sämtlicher Typen sowie Aufzugsnotrufsysteme aufgeschaltet werden. Kommt es zu einem Notfall bzw. wird ein Alarm ausgelöst, veranlassen unsere Mitarbeiter umgehend die im Alarmfall erforderlichen Maßnahmen. Wir stimmen mit Ihnen ab, ob wir Sie lediglich informieren, Sicherheitsmitarbeiter die Situation persönlich vor Ort analysieren oder Einsatzkräfte wie Polizei oder Feuerwehr benachrichtigen sollen.

Das Zusammenwirken unserer Leitstellen mit unseren Sicherheitsmitarbeitern, sowie unseren Kooperationspartnern vor Ort ermöglicht Ihnen zuverlässige und kompetente Sicherheitsdienste aus einer Hand.

  • Zertifizierte Notrufzentrale nach DIN EN 50518 mit modernster Sicherheitstechnik

  • Sichere Aufbewahrung Ihrer Objektschlüssel und Zugangscodes in unserer Interventionsstelle

  • Einleitung von Sofortmaßnahmen im Alarmfall, z.b. umgehende Kontaktierung der Kontaktperson

  • Übernahme sämtlicher Schritte zum Alarmmanagement anhand eines individuellen Maßnahmenplans

  • Ausstattung unserer Interventionskräfte mit modernsten technischen Hilfsmitteln

Norm: Die EN 81 Teil 28: Fern-Notruf für Personen und Lastenaufzüge

Die EN 81.28 beschreibt die technischen Anforderungen desjenigen Teils von Fern-Notrufeinrichtungen, die als Bestandteil des Aufzugs betrachtet werden. Dieser Teil, der als Notrufsystem bezeichnet wird, besteht aus einer Notrufauslösevorrichtung im Fahrkorb, über die der Notruf von eingeschlossenen Personen abgegeben werden kann, und einer Notrufeinheit, die den Notruf erkennt, filtert, identifiziert und eine Sprechverbindung zu einer Notrufzentrale einleitet. An das zum Aufzug gehörende Notrufsystem werden folgende Anforderungen gestellt:

  • Eine vollständige Übertragung aller Notrufinformationen durch die Notrufeinheit muss sichergestellt sein. Die Notrufzentralen müssen die übertragenen Informationen und die Protokolle der Notrufeinrichtungen vollständig verarbeiten und auswerten können.

  • Nach Unterbrechung der Verbindung muss ein automatisches erneutes Senden der Notrufeinheit erfolgen.

  • Es muss eine Einrichtung zur Bestätigung der Erledigung eines Notrufes und Rückmeldung an den Personenbefreiungsdienst vorhanden sein.

  • Es müssen Vorkehrungen für die Fern-Rücksetzung der Notrufeinheit getroffen werden.

  • Eine Hilfsspannungsquelle muss vorhanden sein und automatisch eine Information an die Notrufzentrale senden, wenn die Kapazität des Akkus im Falle eines Stromausfalles für 1h Betriebsüberbrückung nicht mehr ausreichen sollte!
  • Sichtbare und hörbare Informationen müssen der EN 81-70 entsprechen!
  • Vorkehrungen zur Filterung ‚unechter‘ Notrufe müssen vorhanden sein.
  • Nach Betätigung der Notrufauslösevorrichtung dürfen keine weiteren Handlungen des Benutzers erforderlich sein (Einhandauslösung).
  • Das Notrufsystem muss während des Betriebes des Aufzuges ständig zur Verfügung stehen.
  • Die Notrufeinheit muss Notrufinformationen an ein anderes Ziel senden können.
  • Die Notrufeinheit muss spätestens alle 3 Tage einen Notruf simulieren und die Verbindung mit der Notrufzentrale herstellen.

  • Notrufauslösevorrichtungen müssen an Stellen eingebaut werden, an denen für den Benutzer das Risiko des Einschließens besteht, im Fahrkorb muss sich die Einrichtung am Tableau befinden.
  • Den Notrufzentralen sind alle Informationen für die Organisation der Personenbefreiungsmaßnahmen mitzuteilen.

  • Im Fahrkorb muss ein Hinweis vorhanden sein, dass der Fahrkorb über ein Notrufsystem verfügt und mit einer Notrufzentrale verbunden ist.

Für den Personenbefreiungsdienst und die Notrufzentrale werden die folgenden allgemeinen Hinweise gegeben:

  • Der Personenbefreiungsdienst sollte eine Risikoabschätzung durchführen, um festzustellen, dass seine Vorgehensweise, Organisationsstrukturen usw. in der Lage sind, die Aufgaben sicher und zuverlässig durchführen zu können.

  • Der Personenbefreiungsdienst muss während der Betriebszeit der Aufzüge, die an seine Notrufzentrale angeschlossen sind, ständig besetzt sein!

  • Der Befreiungsvorgang (Massnahmenkatalog) muss vor dem Ernstfall geplant werden!

  • Der Notbefreiungsdienst muss über ausreichende technische und personelle Kapazitäten verfügen.

  • Die Zeit zwischen Notrufabgabe und Einsatz vor Ort sollte so kurz wie möglich und nicht länger als 1h sein (außer bei außergewöhnlichen Vorkommnissen)
  • Die persönliche Antwort der Notrufzentrale sollte in der offiziellen Sprache des Landes erfolgen, in dem der Aufzug eingebaut ist.

  • Die Kommunikation muss während des Notrufes jederzeit möglich sein (Rückrufforderung).

  • Bei Ausfall des Personenbefreiungsdienstes muss eine Ersatzeinrichtung zur Verfügung stehen (Redundanzen).

  • Der Personenbefreiungsdienst sollte die regelmäßigen Prüfungen des Systems überwachen und auf Fehler entsprechend reagieren.

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