Aufzug Schachtentrauchung FAQ
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Aufzug Schachtentrauchung FAQ
Die Aufzugsschachtentrauchung durch RWA-Anlagen erfüllen zwei gesetzliche Bestimmungen besonders pragmatisch: Die Entrauchung im Brandfall und die Lüftung im Bedarfsfall entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen und technischen Regeln.
Entrauchung von Aufzugsschächten:
Zugelassene Systeme, welche die Rauchdetektion entweder mit Ansaugsystemen oder Rauchmeldern realisieren, stellen die schnelle Entrauchung im Brandfall zuverlässig sicher. Gleichzeitig werden unnötige Wärmeverluste im Gebäude vermieden, da die Verschlusseinrichtung im Schachtkopf dauerhaft geschlossen ist und nur im Brandfall zur Entrauchung geöffnet wird.
Lüftung von Aufzugsschächten:
Die Lüftung von Aufzugsschächten und somit der Aufzugskabine muss in Abstimmung mit den Gebäudeschnittstellen und Vorgaben so konfiguriert werden, dass die geforderte Luftwechselrate im Betrieb und Notfall über den Außenluftvolumenstrom erreicht wird. Die Luftwechselrate oder auch Luftwechselzahl ist definiert als der Quotient aus Außenluftvolumenstrom und Raumluftvolumen. Dies bedeutet, dass dem Aufzugsschacht Luft von außen in ausreichender Menge zugeführt werden muss.
Der Einbau einer Aufzugsschachtentrauchungs-Anlage ist grundsätzlich bei allen Gebäuden mit Aufzug aus energieeffizienz- und sicherheitstechnischen Gründen eine lohnende Investition.
Welches System aus unserem Hause für Ihr Bauvorhaben zu empfehlen ist sollte individuell unter Berücksichtigung folgender Aspekte bewertet werden:
Investitionskosten, Wartungskosten, Instandhaltungskosten, Vorgaben im Leistungsverzeichnis.
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