Die Betriebssicherheitsverordnung schreibt die dauerhafte Erreichbarkeit einer Notrufstelle vor. Wird der Notruf auf eine private Nummer umgeleitet, müssen Betreiber die 24-Stunden-Erreichbarkeit nachweisen können. Wir empfehlen Ihnen dringend, den Service einer Notrufzentrale in Anspruch zu nehmen, so werden Sie Ihrer Haftungspflicht in jedem Falle gerecht.