Regelmäßige Prüfung Ihrer Aufzugsanlage (Aufzugswärter)
Der Betrieb einer Aufzugsanlage erfordert gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 3121) eine regelmäßige Funktionskontrolle und Sichtprüfung (Aufzugswärter).
Wir übernehmen diese technische Überprüfung für Sie – zuverlässig und kompetent im Rahmen einer professionellen Aufzugswärterprüfung!
Unsere Leistungen:
Wir führen die regelmäßigen Kontrollen nach BetrSichV und TRBS 3121 für Sie durch!