Die Gefährdungsbeurteilung (GBU) spielt gemäß § 3 BetrSichV eine zentrale Rolle in der Betriebssicherheit. Sie legt Schutzmaßnahmen fest, um Risiken abzuwenden und den Betrieb der Aufzugsanlage gemäß den technischen Standards zu gewährleisten. Ein rechtskonformer Betrieb erfordert die Erstellung und regelmäßige Aktualisierung der GBU. Sie bewertet Betriebsbedingungen und Sicherheitsdefizite und definiert erforderliche Schutzmaßnahmen. Die Ergebnisse der GBU sind zu dokumentieren.