Nach der Erstellung der GBU sind folgende Schritte zu beachten:

  • Der Betreiber legt Schutzmaßnahmen und Überprüfungsintervalle fest und setzt sie um.
  • Die GBU ist vom Betreiber bzw. Arbeitgeber zu unterzeichnen.
  • Die Wirksamkeit der Maßnahmen muss regelmäßig überprüft werden.
  • Die GBU ist bei Änderungen in der Nutzung oder relevanten Normen auf Aktualität zu prüfen.
  • Die GBU muss archiviert und bei ZÜS-Prüfungen vorgelegt werden.