Wir führen die Gefährdungsbeurteilung für Ihren Aufzug gemäß BetrSichV durch (inkl. Überprüfung der Cybersicherheit)
Wir führen die Gefährdungsbeurteilung für Ihren Aufzug gemäß BetrSichV durch (inkl. Schutz vor Cyberattacken)
Gefährdungsbeurteilungen für Aufzüge sind Pflicht! Laut Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hat der „Betreiber“ oder auch „Arbeitgeber“ genannt, eine Aufzugsanlage nach dem Stand der Technik zu betreiben und die notwendigen Schutzmaßnahmen für den sicheren Betrieb festzulegen.
Mit Hilfe einer Gefährdungsbeurteilung wird ermittelt, welche Gefährdungen von der Aufzugsanlage ausgehen und welche Maßnahmen ergriffen werden müssen.
Mit der zunehmenden Digitalisierung wurde im März 2023 die Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 1115-1 aktualisiert und konkretisiert: Ein wirksamer Schutz gegen Cyberangriffe auf Aufzüge ist nun ebenfalls verpflichtend und in der Gefährdungsbeurteilung zu dokumentieren.
UNSere Leistung: 4 Schritte zu Ihrer Gefährdungsbeurteilung
UNSere Leistung: 4 Schritte zu Ihrer Gefährdungsbeurteilung
Sicherheitsprüfung
Prüfung und Analyse einzelner Komponenten zur Identifikation von Abweichungen zum aktuellen Stand der Technik
Beurteilung der Gefährdung
Ermittlung des Gefährdungspotenzials des Umfelds und Betriebes der Anlage inkl. Cybergefahren
Analyse des Ergebnisses
Risikoeinstufung zu jeder Gefährdungssituation
Maßnahmeplanung
Wir erstellen einen Plan über die nötigen Maßnahmen.
FAQs
Nach der Erstellung der GBU sind folgende Schritte zu beachten:
- Der Betreiber legt Schutzmaßnahmen und Überprüfungsintervalle fest und setzt sie um.
- Die GBU ist vom Betreiber bzw. Arbeitgeber zu unterzeichnen.
- Die Wirksamkeit der Maßnahmen muss regelmäßig überprüft werden.
- Die GBU ist bei Änderungen in der Nutzung oder relevanten Normen auf Aktualität zu prüfen.
- Die GBU muss archiviert und bei ZÜS-Prüfungen vorgelegt werden.
Die Gefährdungsbeurteilung (GBU) spielt gemäß § 3 BetrSichV eine zentrale Rolle in der Betriebssicherheit. Sie legt Schutzmaßnahmen fest, um Risiken abzuwenden und den Betrieb der Aufzugsanlage gemäß den technischen Standards zu gewährleisten. Ein rechtskonformer Betrieb erfordert die Erstellung und regelmäßige Aktualisierung der GBU. Sie bewertet Betriebsbedingungen und Sicherheitsdefizite und definiert erforderliche Schutzmaßnahmen. Die Ergebnisse der GBU sind zu dokumentieren.